AGB´s - Praxis für Naturheilkunde & Ästhetik

Praxis für Naturheilkunde & Ästhetik
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AGB von Heilpraktikerin Heike Stade-Heiß (hier genannt :der Heilpraktiker)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.

3. Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.

4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart.  Ich rechne nicht mit Krankenversicherungen direkt ab. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Bitte informieren Sie sich vorher darüber.

Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 12h) abgesagte Termine werden voll berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 12h vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

2. Die Honorare sind direkt nach jeder Behandlung vom Patienten in bar gegen Erhalt einer Quittung oder falls gesondert vereinbart nach Rechnungsstellung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen.

3. Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

4. Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine  Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.

5. In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

6. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.

7. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.

8. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

2. Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3. Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist ( beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

4. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung
1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder spätestens nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.

2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift und Geburtsdatum des Patienten. Außerdem enthält die Rechnung neben der Diagnose, den Behandlungszeitraum und die bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

3. Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir: Heike Stade-Heiß, Martinrodaer Str. 28c, 98693 Ilmenau (mail: info@ilm-praxis.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben und für die Sie noch keine Leistung erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Heilpraktikerin Heike Stade-Heiß, Ilmenau den 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Produkten

von Heike Stade-Heiß, Martinrodaer Str.28c, D-98693 Ilmenau

§1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen nur aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

§2 Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Heike Stade-Heiß.

§3 Gewährleistung

Ist das Produkt mangelhaft liefert der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach.

§4 Vertrags-Abschluss

Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Heike Stade-Heiß zustande. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie gesondert vereinbart wurden und dokumentiert sind.

§5 Lieferung und Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt ab Versandort Oberpörlitz und beträgt bis zu 7 Werktagen. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.
Preise und Nebenkosten werden nach der jeweils zum Versandzeitpunkt gültigen Preislisten berechnet.
Alle Leistungen sind sofort zur Zahlung fällig
Heike Stade-Heiß bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung wird ausdrücklich
Die erweiterte Haftung gemäß §287 BGB wird ausgeschlossen.

§6 Zahlungen

Rechnungen von Heike Stade-Heiß sind zahlbar in bar, per PayPal oder Vorauskasse, für Stammkunden auch auf Rechnung.

§7 Erfüllungsort und Teilwirksamkeit

Erfüllungsort ist Ilmenau. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.

Heilpraktikerin Heike Stade-Heiß, Ilmenau den 01.01.2023
USt.ID. DE239056160

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